Endkunden-Nutzungsbedingungen für Viessmann Daten-Kommunikationsprodukte

Die Viessmann Werke GmbH & Co KG , Allendorf als Hersteller und Lizenzgeber überlässt Ihnen, dem Benutzer und Lizenznehmer, die Nutzung der Viessmann Daten-Kommunikationsprodukte Vitotrol App und Vitodata 100. Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Viessmann Deutschland GmbH und werden durch Vornahme der Registrierung als Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Benutzer akzeptiert.

§ 1       Geltungsbereich

1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle in der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 enthaltenen entgeltlichen und unentgeltlichen Internet Services sowie alle aktuell gültigen Produktbeschreibungen und etwaige Begleitmaterialien.

2. Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers und unter Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung geändert oder ergänzt werden. In diesem Fall werden registrierte Benutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über Informationsdienst des Vitodata Server oder über die vom Benutzer gepflegte Email Adresse) informiert. Sofern der Benutzer nicht innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung der Änderung widerspricht, gilt dies als Zustimmung.

 

§ 2       Allgemeines

1. Mit der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Registrierung überlässt der Lizenzgeber dem registrierten Benutzer die nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte für die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services zur Verwendung gemäß dieser Nutzungsbedingungen.

2. Die unentgeltlichen bzw. nutzungsgebührenfreien Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services stehen dem Benutzer befristet für den Zeitraum von 3 Jahren ab Anmeldung der Anlage am Vitodata Server zur Nutzung zur Verfügung. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Nutzung sowie der hierfür verfügbare Funktionsumfang wird vom Lizenzgeber festgelegt und kann vom Lizenzgeber ohne besondere Ankündigung geändert werden. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ist nicht gestattet.

3. Für die Nutzung der entgeltlichen bzw. nutzungsgebührenpflichtigen Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services (z.B. Vitodata 100 Störungsmanagement) gelten die nachfolgend beschriebenen Nutzungsbedingungen.

 

4. Die komplette Konfiguration der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services wird vom Benutzer eigenverantwortlich, gemäß der aktuellen Produktbeschreibung oder den in sonstiger Form überlassenen Begleitmaterialien, vorgenommen.

5. Um die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services dem aktuellen Viessmann Lieferprogramm und der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen, kann der Lizenzgeber den Funktionsumfang ohne besondere Ankündigung anpassen. Der Lizenznehmer akzeptiert hierbei, dass der Lizenzgeber immer nur den aktuellen Stand pflegt.

 

§ 3       Überlassungsumfang

1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services zur individuellen Nutzung auf einem hierfür unterstützten Endgerät (für Vitodata 100: Personal Computer, Laptop / Notebook oder Netbook mit Webbrowser und für Vitotrol App: Smartphone oder Tablet) zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung.

2. Für den Einsatz und die Anwendung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services sind die vom Lizenzgeber vorgegebenen System- und Softwarevoraussetzungen in der jeweilig aktuellen Form einzuhalten. Softwareprogramme sowie Internet Services dritter Hersteller, mit denen die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services zusammenwirken müssen, dürfen nur nach Freigabe durch den Lizenzgeber verwendet werden.  Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Benutzers.

3. Der Benutzer ist nicht berechtigt selbst oder durch Dritte Änderungen an der Funktionalität oder Eingriffe an den Vitotrol App und / oder Vitodata 100  Internet Services  vorzunehmen. Der Quellcode verbleibt alleinig beim Lizenzgeber. Die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Benutzers bleiben hiervon unberührt.

4. Fragen zur Interoperabilität sind an den Lizenzgeber weiterzuleiten. Der Lizenzgeber behält sich vor, Informationen für diese Fragen zur Verfügung zu stellen.

5. Der Benutzer ist nicht berechtigt nicht registrierten Personen die Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services zu ermöglichen. Die Vergabe von weiteren Nutzungsrechten verbleibt alleinig beim Lizenzgeber.

 

7. Das Nutzungsrecht der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ist auf registrierte Benutzer beschränkt.

 

§ 4       Nutzung, Änderung und Erweiterung

1. Die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services sind urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung ergibt sich aus diesen Nutzungsbedingungen und etwaigen gesonderten Vereinbarungen und/oder gesondert beigefügten, ergänzenden Nutzungsbedingungen. Jede weitere Nutzung, Verwertung, Änderung und Vervielfältigung ist unzulässig. Der Benutzer muss zeitlich unbegrenzt Vorsorge treffen, dass die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.

2. Der Lizenznehmer  ist nicht befugt, Urhebervermerke, Markenzeichen, Eigentumsangaben sowie sonstige Merkmale zur Identifikation der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services und des Lizenzgebers zu entfernen oder zu verändern. 

3. Der Benutzer darf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services auf jeder geeigneten Endgeräte-Plattform einsetzen. Der Zugriff durch mehrere registrierte Benutzer ist gestattet, jedoch ist die zeitgleiche Nutzung der unentgeltlichen bzw. gebührenfreien Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services auf einen (1) registrierten Benutzer beschränkt. Ein Einsatz der Vitodata 100 Internet Services für die Zwecke Dritter ist nicht gestattet.
 

4. Im Falle der vom Lizenzgeber zugelassenen Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Lizenznehmer an einen Dritten stellt dieser sicher, dass auch der Dritte alle Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebende Rechte und Pflichten eintritt.

 

5. Der Benutzer darf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services nicht in Zusammenhang mit Systemen verwenden, die technische Abläufe steuern, welche die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährden können.

 

6. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Einhaltung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts und der Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Prüfungen vor Ort) zu kontrollieren.

 

§ 5       Registrierung

Für die ordnungsgemäße Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ist der Benutzer verpflichtet sich am Vitodata Server zu registrieren. Hierbei sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, ggf. Kundennummer einzutragen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber den Lizenznehmer von der Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services und Portaldienste auszuschließen.

§ 6       Gewährleistung

1. Die über den Vitodata Server zur Verfügung gestellten Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services sind frei von Sachmängeln, wenn sie die Funktionen erfüllen, die in der aktuell gültigen Produktbeschreibung enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services den Anforderungen des Benutzers entsprechen.

2. Voraussetzung der Mängelhaftung ist die Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Benutzer hat diesen ausreichend zu beschreiben. Sind die vom Lizenzgeber gelieferte Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services mangelhaft, wird der Mangel vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessener Frist durch Nachbesserung der Funktion der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services behoben, soweit sich der Aufwand der Nachbesserung in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Lizenznehmer zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.

3. Mängelrügen gemäß vorstehender Ziffer sind für entgeltliche bzw. nutzungsgebührenpflichtige Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services möglichst zeitnah zu erheben. Mängelansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Registrierung.

4. Mängelrügen und Mängelansprüche sind für unentgeltliche bzw. nutzungsgebührenfreie Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ausgeschlossen.

5. Der Benutzer ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen und anlagenbezogenen Daten verantwortlich. Der Lizenzgeber weißt darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall für eine Problemanalyse erforderlich ist.

6. Der Benutzer hat den Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Papierausdrucke oder Systembeschreibungen, zu unterstützen. 

§ 7       Haftung

1. Der Lizenzgeber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Unberührt hiervon bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung entstanden sind.

3. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Lizenzgebers.

4. Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

5. Die Systemvoraussetzungen sind den jeweils gültigen Verkaufsunterlagen bzw. Produktbeschreibungen zu entnehmen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen, insbesondere für fehlerhafte oder unvollständige Anzeigen oder Funktionen, die sich aufgrund der Nichteinhaltung der genannten Systemvoraussetzungen ergeben.

6. Für Haftungs- und Gewährleitungsansprüche setzt der Lizenzgeber voraus, dass in der Heizungsanlage Sicherheitseinrichtungen nach den jeweils gültigen Vorschriften eingebaut wurden. Hier ist insbesondere die EN 12828 zu beachten.

 

§ 8       Obhutspflicht

1. Der Benutzer hat durch geeignete Vorkehrungen Sorge dafür zu tragen, dass ein unbefugter Zugriff Dritter auf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services sowie die Produktbeschreibung verhindert wird.

2. Der Benutzer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass sich Dritte durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Kenntnis in der Anwendung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services verschaffen.

 

§ 9       Außerordentliches Kündigungsrecht

1. Der Lizenzgeber ist berechtigt diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an den Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services durch den Lizenznehmer aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Lizenznehmers.

 

2. In weniger schweren Fällen wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Nachfrist zur Abhilfe setzen. Im Wiederholungsfall ist der Lizenzgeber berechtigt, die Kündigung auch ohne Fristsetzung auszusprechen.

 

§ 10     Nutzung von Kundendaten

Der Lizenzgeber wird die im Zusammenhang mit der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Registrierung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.

 

§ 11     Schlussbestimmungen

1. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahe kommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

2. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Frankfurt/Main, soweit es sich beim Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Stand Oktober 2011