Endkunden-Nutzungsbedingungen für Viessmann
Daten-Kommunikationsprodukte
Die Viessmann Werke GmbH
& Co KG , Allendorf als Hersteller und Lizenzgeber überlässt Ihnen,
dem Benutzer und Lizenznehmer, die Nutzung der Viessmann
Daten-Kommunikationsprodukte Vitotrol App und Vitodata
100. Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Viessmann Deutschland GmbH und werden durch Vornahme
der Registrierung als Vitotrol App und / oder Vitodata
100 Benutzer akzeptiert.
§ 1
Geltungsbereich
1. Diese Nutzungsbedingungen
gelten für alle in der Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 enthaltenen entgeltlichen und unentgeltlichen Internet Services
sowie alle aktuell gültigen Produktbeschreibungen und etwaige
Begleitmaterialien.
2. Die Nutzungsbedingungen können
nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers und unter Berücksichtigung der
fortschreitenden technischen Entwicklung geändert oder ergänzt werden. In diesem
Fall werden registrierte Benutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der
Änderung in Textform (z.B. über Informationsdienst des Vitodata Server oder über
die vom Benutzer gepflegte Email Adresse) informiert. Sofern der Benutzer nicht
innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung der Änderung widerspricht, gilt dies als
Zustimmung.
§ 2 Allgemeines
1. Mit der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Registrierung überlässt
der Lizenzgeber dem registrierten Benutzer die nicht-ausschließlichen
Nutzungsrechte für die Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 Internet Services zur Verwendung gemäß dieser
Nutzungsbedingungen.
2. Die unentgeltlichen bzw.
nutzungsgebührenfreien Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 Internet Services stehen dem Benutzer befristet für den Zeitraum
von 3 Jahren ab Anmeldung der Anlage am Vitodata Server zur Nutzung zur
Verfügung. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Nutzung sowie der hierfür
verfügbare Funktionsumfang wird vom Lizenzgeber
festgelegt und kann vom Lizenzgeber ohne besondere Ankündigung geändert werden.
Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ist
nicht gestattet.
3. Für die Nutzung der
entgeltlichen bzw. nutzungsgebührenpflichtigen Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services (z.B.
Vitodata 100 Störungsmanagement) gelten die nachfolgend beschriebenen
Nutzungsbedingungen.
4. Die komplette Konfiguration der
Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
wird vom Benutzer eigenverantwortlich, gemäß der aktuellen Produktbeschreibung
oder den in sonstiger Form überlassenen Begleitmaterialien, vorgenommen.
5. Um die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services dem
aktuellen Viessmann Lieferprogramm und der fortschreitenden technischen
Entwicklung anzupassen, kann der Lizenzgeber den Funktionsumfang ohne besondere
Ankündigung anpassen. Der Lizenznehmer akzeptiert hierbei, dass der Lizenzgeber
immer nur den aktuellen Stand pflegt.
§ 3
Überlassungsumfang
1. Der Lizenzgeber stellt dem
Lizenznehmer die Vitotrol App und / oder Vitodata 100
Internet Services zur individuellen Nutzung auf einem hierfür unterstützten
Endgerät (für Vitodata 100: Personal Computer, Laptop / Notebook oder Netbook mit Webbrowser und für Vitotrol App: Smartphone oder Tablet) zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung.
2. Für den Einsatz und die
Anwendung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100
Internet Services sind die vom Lizenzgeber vorgegebenen System- und
Softwarevoraussetzungen in der jeweilig aktuellen Form einzuhalten.
Softwareprogramme sowie Internet Services dritter Hersteller, mit denen die
Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
zusammenwirken müssen, dürfen nur nach Freigabe durch den Lizenzgeber verwendet
werden. Die Einhaltung der
Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des
Benutzers.
3. Der Benutzer ist nicht
berechtigt selbst oder durch Dritte Änderungen an der Funktionalität oder
Eingriffe an den Vitotrol App und / oder Vitodata 100
Internet Services vorzunehmen. Der Quellcode verbleibt
alleinig beim Lizenzgeber. Die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des
Benutzers bleiben hiervon unberührt.
4. Fragen zur Interoperabilität
sind an den Lizenzgeber weiterzuleiten. Der Lizenzgeber behält sich vor,
Informationen für diese Fragen zur Verfügung zu stellen.
5. Der Benutzer ist nicht
berechtigt nicht registrierten Personen die Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services zu
ermöglichen. Die Vergabe von weiteren Nutzungsrechten verbleibt alleinig beim
Lizenzgeber.
7. Das Nutzungsrecht der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services ist
auf registrierte Benutzer beschränkt.
§ 4 Nutzung,
Änderung und Erweiterung
1. Die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services sind
urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer keine
Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die bestimmungsgemäße Nutzung
hinausgehen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung ergibt sich aus diesen
Nutzungsbedingungen und etwaigen gesonderten Vereinbarungen und/oder gesondert
beigefügten, ergänzenden Nutzungsbedingungen. Jede weitere Nutzung, Verwertung,
Änderung und Vervielfältigung ist unzulässig. Der Benutzer muss zeitlich
unbegrenzt Vorsorge treffen, dass die Vitotrol App und
/ oder Vitodata 100 Internet Services vor missbräuchlicher Nutzung geschützt
werden.
2. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, Urhebervermerke,
Markenzeichen, Eigentumsangaben sowie sonstige Merkmale zur Identifikation der
Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
und des Lizenzgebers zu entfernen oder zu verändern.
3. Der Benutzer darf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services auf
jeder geeigneten Endgeräte-Plattform einsetzen. Der Zugriff durch mehrere
registrierte Benutzer ist gestattet, jedoch ist die zeitgleiche Nutzung der
unentgeltlichen bzw. gebührenfreien Vitotrol App und /
oder Vitodata 100 Internet Services auf einen (1) registrierten Benutzer
beschränkt. Ein Einsatz der Vitodata 100 Internet Services für die Zwecke
Dritter ist nicht gestattet.
4. Im Falle der vom Lizenzgeber
zugelassenen Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Lizenznehmer an einen
Dritten stellt dieser sicher, dass auch der Dritte alle Bestimmungen dieser
Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebende Rechte und
Pflichten eintritt.
5. Der Benutzer darf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services nicht
in Zusammenhang mit Systemen verwenden, die technische Abläufe steuern, welche
die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährden können.
6. Der Lizenzgeber ist berechtigt,
die Einhaltung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts und der Pflichten aus
diesen Nutzungsbedingungen durch geeignete Maßnahmen (z.B. Prüfungen vor Ort) zu
kontrollieren.
§ 5
Registrierung
Für die ordnungsgemäße Nutzung der
Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
ist der Benutzer verpflichtet sich am Vitodata Server zu registrieren. Hierbei
sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität,
Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, ggf. Kundennummer einzutragen. Ein Verstoß
gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber den Lizenznehmer von der
Nutzung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100
Internet Services und Portaldienste auszuschließen.
§ 6
Gewährleistung
1. Die über den Vitodata Server
zur Verfügung gestellten Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 Internet Services sind frei von Sachmängeln, wenn sie die
Funktionen erfüllen, die in der aktuell gültigen Produktbeschreibung enthalten
sind oder gesondert vereinbart wurden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Funktionen der Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 Internet Services den Anforderungen des Benutzers entsprechen.
2. Voraussetzung der Mängelhaftung
ist die Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Benutzer hat diesen ausreichend zu
beschreiben. Sind die vom Lizenzgeber gelieferte Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
mangelhaft, wird der Mangel vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessener Frist
durch Nachbesserung der Funktion der Vitotrol App und
/ oder Vitodata 100 Internet Services behoben, soweit sich der Aufwand der
Nachbesserung in einem vertretbaren Rahmen bewegt. Schlägt die Nachbesserung
fehl, ist der Lizenznehmer zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.
3. Mängelrügen gemäß vorstehender
Ziffer sind für entgeltliche bzw. nutzungsgebührenpflichtige Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
möglichst zeitnah zu erheben. Mängelansprüche verjähren innerhalb einer Frist
von 24 Monaten ab Registrierung.
4. Mängelrügen und Mängelansprüche
sind für unentgeltliche bzw. nutzungsgebührenfreie Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
ausgeschlossen.
5. Der Benutzer ist für die
regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen und anlagenbezogenen
Daten verantwortlich. Der Lizenzgeber weißt darauf
hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall für eine
Problemanalyse erforderlich ist.
6. Der Benutzer hat den
Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise,
beispielsweise durch Papierausdrucke oder Systembeschreibungen, zu
unterstützen.
§ 7 Haftung
1. Der Lizenzgeber haftet im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht keine Haftung für entgangenen
Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Unberührt hiervon bleibt die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
2. Der Lizenzgeber haftet nicht
für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften
Einstellung entstanden sind.
3. Die vorstehenden Regelungen
gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des
Lizenzgebers.
4. Ereignisse höherer Gewalt
(einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie
unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die
geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen
den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5. Die Systemvoraussetzungen sind
den jeweils gültigen Verkaufsunterlagen bzw. Produktbeschreibungen zu entnehmen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen, insbesondere für
fehlerhafte oder unvollständige Anzeigen oder Funktionen, die sich aufgrund der
Nichteinhaltung der genannten Systemvoraussetzungen ergeben.
6. Für Haftungs- und
Gewährleitungsansprüche setzt der Lizenzgeber voraus, dass in der Heizungsanlage
Sicherheitseinrichtungen nach den jeweils gültigen Vorschriften eingebaut
wurden. Hier ist insbesondere die EN 12828 zu beachten.
§ 8 Obhutspflicht
1. Der Benutzer hat durch
geeignete Vorkehrungen Sorge dafür zu tragen, dass ein unbefugter Zugriff
Dritter auf die Vitotrol App und / oder Vitodata 100
Internet Services sowie die Produktbeschreibung verhindert wird.
2. Der Benutzer haftet für
Schäden, die dadurch entstehen, dass sich Dritte durch sein fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten Kenntnis in der Anwendung der Vitotrol App und / oder Vitodata 100 Internet Services
verschaffen.
§ 9
Außerordentliches Kündigungsrecht
1. Der Lizenzgeber ist berechtigt
diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen
oder Urheberrechte an den Vitotrol App und / oder
Vitodata 100 Internet Services durch den Lizenznehmer aus wichtigem Grund zu
kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des
Lizenznehmers.
2. In weniger schweren Fällen wird
der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Nachfrist zur Abhilfe setzen. Im
Wiederholungsfall ist der Lizenzgeber berechtigt, die Kündigung auch ohne
Fristsetzung auszusprechen.
§ 10 Nutzung von Kundendaten
Der Lizenzgeber wird die im
Zusammenhang mit der Vitotrol App und / oder Vitodata
100 Registrierung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgaben der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieses Vertrags
bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser
Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahe kommt.
Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
2. Es gilt deutsches Recht,
Gerichtsstand ist Frankfurt/Main, soweit es sich beim Lizenznehmer um einen
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Stand Oktober 2011